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AGB Earmotion Audio Creation GmbH 2024


§ 1. Anmeldung und Nutzung der TV&Film Music Library
Die Anmeldung und Nutzung der online TV&Film Music Library zum Vorhören von Musiken von Earmotion Verlag und Earmotion Music ist kostenfrei. Die Nutzung beinhaltet die Profilerstellung, Vorhören der Titel, Erstellen von Playlisten, Downloadlisten, Sortier- und Suchfunktionen. Wir behalten uns das Recht vor Benutzer der Nutzung der TV&Film Music Library auszuschließen, wenn die Registrierungsangaben uns als unzureichend erscheinen oder nicht unserer Kundenzielgruppe entsprechen. Die Nutzung der TV&Film Music Library ist ausschließlich für Kunden aus dem Mediabereich und nicht für privat Personen oder für Nutzung privater Art gedacht.
Mit dem Download von Musiken verpflichtet sich der Nutzer der Auskunft gegenüber Earmotion Audio Creation. Bei Verwendung im TV,für welchen Sender, Beitrag, Sendedatum, Spiellänge die Musik verwendet wird. Bei kommerzieller Verwendung (Werbespot, Imagefilm etc.) muss vor der eigentlichen Nutzung eine schriftliche Lizenzgenehmigung/Nutzungsgenehmigung von Earmotion Audio Creation GmbH erteilt worden sein.

§ 2. Verwendung von Earmotion Musik im TV
Die Verwendung von Earmotion Musik im öffentlich/rechtlichen Fernsehen (ARD, ZDF, etc.) und in Privatsendern mit GEMA Vertrag (z.B. SAT 1, RTL etc.) mit Ausstrahlung in EU (Deutschland, Österreich, Schweiz) ist kostenfrei bzw. wird von Earmotion kostenfrei zu Verfügung gestellt. Die Rechte Wahrnehmung übernehmen in diesem Falle die Verwertungsgesellschaften.
Jedoch hat der Verwerter die Pflicht die verwendeten Titel in korrekter Weise in den dafür vorgesehenen GEMA Anmeldungsformularen anzugeben und in Kopie an Earmotion weiterzuleiten. Nur mit Abgabe dieser TV Anmeldungsformularen gilt unserseits die Genehmigung zur kostenfreien Verwendung unserer Musik als erteilt.
Ausgenommen ist die kostenfreie Verwendung und Nutzung der Musik im TV bei Werbespots, Opener, Trailer, kommerzielle Verwendung in Werbeformaten jeglicher Art sowie Bearbeitung der Musikwerke ohne bestätigte Nutzungsberechtigung.

§ 3 . Lizenzierungen und Eigentumsvorbehalt
Die Verwendung von Musik aus dem Earmotion Verlag, E.A.C. Records, Earmotion Music sowie von Partnern außerhalb der unter § 1.stehenden TV Sendebereichen ist kosten- und lizenzierungspflichtig. Für z.B. Werbesendung, kommerzielle Werbefilme, Media Spots, TV Opener / Präsenter, Internet Spots, Trailer, Music on Demand, Vervielfältigung Tonträger CD/DVD , Kinospots, Radio/Funk, Webseiten, Telefonwarteschleifen etc.

Die Lizenzanfrage an Earmotion Audio Creation GmbH muss alle erforderlichen Informationen enthalten und muss vor der Verwendung und Nutzung der Musiktitel von Earmotion Audio Creation freigegeben sein. Der Lizenzantrag steht online auf www.earmotion-library.de  zum Download bereit.

Jegliche Verwendung, Vervielfältigung und Verbreitung unserer Musikaufnahmen ohne Nutzungserlaubnis und Lizenzierungsbestätigung ist untersagt. Für jegliche Verwendung, die über den Umfang der beantragten Lizenz hinausgeht oder die ohne Einräumung einer Rechtsbefugnis erfolgt, wird mindestens die dreifache Lizenzgebühr fällig, welche anhand der aktuellen internen Earmotion Preisliste für die vertragsgemäße Verwertung berechnet wird.
Verwertungs- und Nutzungsrechte gelten erst nach Bezahlung unserer Rechnung als gültig. Die Ansprüche von urheberrechtlichen Verwertungsgesellschaften sind nicht inklusive. Ein exklusiver Nutzungsanspruch besteht nicht, wenn nicht anders vereinbart.
Die Musiken über den Downloadbereich der TV&Film Music Library ist nicht für private Nutzung gedacht und wird bei Zuwiderhandlung mit mindestens der dreifachen Lizenzgebühr/VKP der aktuellen internen Preisliste in Rechnung gestellt.

§ 4. Urheberrechte

Urheberrechte sind nicht übertragbar, die Musiken und Bandaufnahmen der TV&Film Music Library gehören den Urhebern, Earmotion Verlag, E.A.C.Records und Earmotion Audio Creation. Eine Lizenzierung ist lediglich eine zeitlich und Medium begrenzte Nutzungsberechtigung und ist keine Besitzrechtsübertragung. Die Musiken/Aufnahmen dürfen weder verkauft noch weitergereicht werden, falls nicht anders vereinbart.
Die Aufführungsrechte und das Recht für die mechanische Vervielfältigung der in unseren Aufnahmen produzierten Kompositionen werden durch die GEMA wahrgenommen.
Diese Rechte müssen bei der GEMA eingeholt werden.

§ 5. Preise und Zahlungsbedingungen
Gültig ist die am Tag der Lizenz/Nutzungsbestätigung aktuelle interne Earmotion Preisliste.
Aufgrund des an uns übersandten Lizenzantrags berechnen wir die Preise für die angefragten Lizenzrechte. Falls nichts anderes vereinbart wurde, ist unsere Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen. Verwertungs- und Nutzungsrechte gelten erst nach Bezahlung unserer Rechnung als gültig.

§ 6. Datenschutz

Wir garantieren Ihnen den sorgfältigen Umgang Ihrer Daten. Earmotion Audio Creation ist der Schutz ihrer persönlichen Daten ebenso wichtig wie Ihnen. Mit dieser Erklärung geben Sie uns Ihr Einverständnis, dass Earmotion Audio Creation GmbH Ihre personenbezogenen Daten zu den nachfolgend genannten Zwecken verarbeiten und nutzen darf.
Als personenbezogene Daten sind sämtliche Informationen zu verstehen, wie Name, Hausanschrift, Emailadresse, Telefonnummer, Firmeninformationen sowie berufliches Tätigkeitsfeld. Sobald Sie sich bei uns anmelden benötigen wir Ihre E-Mailadresse, Ihren Namen und andere persönliche Informationen (z.B. Postadresse, Telefonnummer).
Earmotion Audio Creation GmbH benutzt diese Daten, um mit Ihnen über Nutzungsbestimmungen und Lizenzierungen zu kommunizieren, sowie unsere Datensätze zu aktualisieren und Ihre Kundenprofile bei uns zu pflegen.
Unsere entwickelten technischen Maßnahmen dienen dazu, um die von Ihnen erhaltenen Daten zuverlässig zu schützen. Wir nehmen das Datengeheimnis sehr ernst und werden Ihre Daten vertraulich behandeln. Schützen Sie sich gegen unbefugten Zugang zu Ihrem Passwort und Ihrem Computer. Wir weisen Sie darauf hin, dass jede Übermittlung von Daten über das Internet auf eigenes Risiko erfolgt.

§ 7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

§ 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für alle Rechte und Pflichten aus der Geschäftsverbindung ist München Erfüllungsort. Gerichtsstand ist München.

 

Stand: 2024
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